Energetische Sanierung bei einem gebrauchten Haus


Veröffentlicht am 14. Januar 2022 von Alex

Geht es um den Kauf eines Haus, dann entscheidet sich nicht jeder zukünftige Eigenheimbesitzer dafür neu zu bauen oder ein neugebautes Haus zu beziehen. Denn das Herz so manches Immobilienbesitzers schlägt für solche Häuser, die schon ein bisschen Leben auf dem Buckel haben, für Häuser, die Geschichten erzählen. 

Was man an dieser Stelle nicht verschweigen sollte, ist, dass die Entscheidung für ein gebrauchtes Haus sicherlich den ein oder anderen Vorteil mit sich bringt. Ein entscheidender Vorteil ist sicherlich die Tatsache, dass ein solches Haus in der Regel sehr viel schneller bezugsfertig ist. Weiterhin können etwaige Baumängel von vorneherein ausgeschlossen beziehungsweise behoben werden. Und außerdem sollte man das Sparpotenzial nicht vergessen. Denn wer sich dafür entscheidet, nicht neu zu bauen, der kann in der Regel einiges an Geld sparen.

Wer mit dem Gedanken spielt, ein gebrauchtes Haus zu kaufen, welches vielleicht schon einige Jahre oder Jahrzehnte bewohnt wurde, der sollte einen Punkt nicht außen vorlassen, nämlich den das in den meisten Fällen eine energetische Sanierung vonnöten ist. Und diese Sanierung kann unter Umständen ganz gut ins Geld gehen.

Vorgeschriebene Sanierungsmaßnahmen die Sinn machen

Wer sich dafür entscheidet, eine ältere Immobilie zu kaufen, der muss darauf achten, dass sämtliche Umbau- beziehungsweise Sanierungsarbeiten nach den Richtlinien des GEG vorgenommen werden.

Geht es also um die Planung der Finanzierung des Hauskaufs, dann sollten hier auch schon jene Kosten miteingerechnet werden, die im Zusammenhang mit Umbau und Sanierung noch anfallen können. Ihr Immobilienmakler in Köln steht Ihnen an dieser Stelle gerne beratend zur Seite.

So ist nach den Richtlinien des GEG jeder Käufer eines Altbaus dazu verpflichtet, das Dach beziehungsweise die obere Geschossdecke zu dämmen. Für diese Umbaumaßnahme hat der Käufer zwei Jahre Zeit. Diese Vorgabe entfällt, wenn die bereits vorhandene Dämmung dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 entspricht.

Ist in der Immobilie ein Heizkessel vorhanden, der vor 1985 eingebaut wurde, dann muss dieser ebenfalls innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf der Immobilie ausgetauscht werden. Heizkessel, die nach 1985 verbaut wurden, können für insgesamt 30 Jahre verwendet werden.

Die vorgeschriebenen Maßnahmen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn wer hier gegen die Richtlinien verstößt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann.

Foto: Thorben Wengert  / pixelio.de